INSTITUT FÜR PATHOLOGIE

Zytopathologie

Die Zytopathologie wird hauptsächlich zur Diagnostik, aber auch Vor- und Nachsorge von Tumorerkrankungen eingesetzt und bietet sich für ein breites Spektrum an Körperregionen und Organen an. Je nach Art der Gewinnung des Zellmaterials wird zwischen Exfoliativzytologie und Aspirationszytologie unterschieden. Da die Entnahme eines Abstriches vom Muttermund als Screeningmethode zur Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses das verbreitetste zytologische Verfahren überhaupt ist, erfolgt häufig auch die Abgrenzung der gynäkologischen von der nicht-gynäkologische Zytologie.

Unter Exfoliativzytologie versteht man die mikroskopische Untersuchung von Zellen, welche von äußeren oder inneren Körperoberflächen stammen. Die Zellen gelangen entweder durch spontane Abschilferung in zu untersuchende Körperflüssigkeiten (z.B. Pleura- oder Gelenkergüsse, Aszites, Urin, Liquor, Lavage- oder Zystenflüssigkeiten) und werden durch Punktion bzw. Absaugen der Flüssigkeiten gewonnen, oder sie werden mittels Spatel, Watteträger oder Abstrichbürstchen von der Schleimhautoberfläche abgelöst (Abklatsch- und Abstrichzytologie). Das Abstrichverfahren ist an nahezu allen Schleimhäuten, insbesondere von Bronchialsystem, Mund, Speiseröhre, Magen-Darm-Trakt, Gallengängen und vor allem vom Gebärmutterhals möglich. Die gewonnenen Zellen werden durch gleichmäßiges Abrollen oder Abstreichen der Instrumente auf einen Glasobjektträger übertragen und so zur zytopathologischen Diagnostik in das Labor übersandt.

Bei der Aspirationszytologie wird das zellhaltige Material durch gezielte Punktion über eine dünne Nadel aus einer bestimmten Körperregion oder einem Herdbefund, das heißt aus einem festen Gewebeverband, durch Ansaugen gewonnen. Beispiele hierfür sind die gezielte Punktion von knotigen, tumorverdächtigen Veränderungen der Schilddrüse, Speicheldrüse oder Lymphknoten.

Auch Knochenmark, welches zur hämatologischen Diagnostik in einem Knochenmarksausstrich beurteilt werden soll, wird über Aspiration gewonnen.

Bürstenabstriche, Feinnadelpunktate sowie Blut- und Knochenmarksaustriche werden luftgetrocknet und in der Regel mit der May-Grünwald/Giemsa-Färbung (sog. Färbung nach Pappenheim) gefärbt. Zur spezifischen Darstellung von Kerneigenschaften und Zytoplasmastrukturen, Muzinen, Pigmenten oder Erregern können nach Fixation des Abstriches in 96%igem Alkohol andere zytochemische Färbungen ergänzt werden. Bei Punktionsflüssigkeiten werden die enthaltenen Zellen durch Zentrifugation angereichert und auf Glasobjektträger zentrifugiert bzw. ein Zellblock angelegt.

Die Qualität der zytologischen Probe beeinflusst entscheidend ihre Beurteilbarkeit. Weitere Informationen zur optimalen Präparation und Asservierung zytologischer Proben finden Sie in unseren Informationen für Einsender.

Letzte Änderung: 07.07.2025 - Ansprechpartner:

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